Rechnen statt schätzen.
Aus hinterlegten Bankkonditionen entstehen konkrete Angebote, gereiht nach Effektivzins. Dazu kommen zwei Prüfungen, die den Fall vor der Einreichung sortieren — ohne ihn zu bewerten.
Zwei Produkte, zwei Rechenwege
Die Konditionen liegen als Staffeln in der Datenbank — Baufinanzierung nach Zinsbindung und Beleihungsauslauf, Ratenkredit nach Laufzeit und Bonitätsklasse.
Was hineingeht
Kaufpreis, Nebenkosten, Eigenkapital, Zinsbindung und Anfangstilgung.
Was herauskommt
- Darlehenssumme und Beleihungsauslauf
- Monatsrate je Bank
- Restschuld zum Ende der Zinsbindung
- Zinskosten über die Zinsbindung
Was hineingeht
Betrag, Laufzeit und Bonitätsklasse (A, B oder C).
Was herauskommt
- Monatsrate nach Annuitätenformel
- Gesamtbetrag
- Zinskosten
- Ersparnis gegenüber dem teuersten Angebot
Eine Zeile je Bank
Staffeln werden zusammengefasst; angezeigt wird das günstigste Angebot des Hauses. Sonst füllt eine einzige Bank mit fünf Staffeln die halbe Liste.
Plausibilitätshinweise
Zu wenig Eigenkapital für die Nebenkosten, Auslauf über 100 %, Bonitätsklasse C oder gar keine passende Kondition — das steht dabei, statt still zu einem leeren Ergebnis zu führen.
Teilbar und speicherbar
Alle Eingaben stehen in der Adresse — ein Vergleich lässt sich verschicken. Gespeichert wird er als Momentaufnahme, weil Zinsen sich täglich ändern, und ist als PDF für den Kunden druckbar.
Übernehmbar
Aus einem Angebot entsteht per Klick ein Finanzierungsfall — mit Bank, Rate und Zins. Kein Abtippen zwischen Rechner und Antrag.
Was am Objekt auffällt — und was schlicht fehlt.
Der Objektcheck prüft die Angaben zum Objekt auf Plausibilität und trennt dabei streng zwei Dinge: FEHLT heißt „wissen wir nicht“, HINWEIS heißt „wissen wir, und es ist auffällig“.
Diese Trennung ist der Punkt. Wird sie eingeebnet, liest man Lücken als Befunde — und hält einen unvollständigen Fall für einen problematischen. Fehlende Angaben werden nie durch Annahmen ersetzt.
Bodenrichtwert
Zur Objektadresse lässt sich der amtliche Bodenrichtwert holen und daraus ein indikativer Bodenwert rechnen — eine Plausibilitätsangabe zum Grundstück.
Im bundesweiten Dienst fehlen Bayern, Baden-Württemberg, Saarland und Schleswig-Holstein; für sie lässt sich ein eigener Dienst hinterlegen. Deshalb ist der Wert am Fall immer auch von Hand pflegbar — und die Herkunft steht daneben, damit ein selbst eingetragener Wert später nicht für einen amtlichen gehalten wird.
Was der FAIRcheck ansieht
- Haushaltsrechnung — trägt der Überschuss die Rate?
- Beleihungsauslauf im Verhältnis zum Objektwert
- Vollständigkeit der Angaben für die gewählte Bank
- Förderprogramme, die in Betracht kommen
Förderprogramme sind mit Stand-Datum hinterlegt. Programmnummern und Bedingungen ändern sich mehrmals im Jahr — der Check sagt „kommt in Betracht“, nie „steht zu“.
Er entscheidet nicht. Er bereitet vor.
Vor der Einreichung geht der FAIRcheck den Fall durch und nennt zu jedem Punkt den nächsten Schritt — kein Urteil, keine Ampel, keine Note.
Das hat einen doppelten Grund. Creditfair vermittelt und entscheidet nicht über Kreditanträge. Und eine automatisierte Entscheidung wäre nach Art. 22 DSGVO nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Deshalb filtert der Check auch keine Fälle aus. Die hinterlegten Schwellen sind Hausregeln, keine Bankvorgaben — wer daraus einen harten Filter macht, ändert die Rechtslage des Produkts.
Das Blatt, das der Makler sehen will
Aus dem Fall entsteht ein druckfertiges Dokument, das dem Verkäufer oder Makler zeigt: Diese Finanzierung ist geprüft und begleitet. In einem Bieterverfahren entscheidet oft genau das.
Aus dem Fall erzeugt
Keine zweite Eingabe — Kunde, Objekt und Finanzierungsrahmen stehen bereits am Vorgang.
Druckfertig
Ein sauberes Blatt, das man weitergeben kann, ohne es nachzubearbeiten.
Im eigenen Auftritt
Partnerfirmen hinterlegen Logo und Farben — das Dokument trägt die Marke, die der Kunde kennt.
Und dann?
Einen echten Vergleich sehen?
Wir rechnen ihn in der Vorführung an einem Ihrer Fälle durch — mit Ihren Konditionen.